Kein Feuerwerk in der Innenstadt, der Kirche und am Altenheim
Auch zum Jahreswechsel heißt es wieder: Kein Feuerwerk in der Münstermaifelder Innenstadt! So besagt es das Sprengstoffgesetz, in welchem das Verbot des Zündens von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern verankert ist. Die Regelung gilt seit dem 1. Oktober 2010.
Und nicht nur Innenstädte sind betroffen. „Auch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reetdachhäusern ist verboten“, steht im Gesetz zu lesen. Und das gilt nicht nur rund um Silvester, sondern ganzjährig.
In Münstermaifeld gestaltet sich die Regelung nach Ansicht der Feuerwehr daher wie folgt. Im Altstadtbereich, also im Bereich der Untertorstraße ab etwa Wallgraben, komplette Obertorstraße, Frankenstraße, kompletter Marktplatz mit Petersplatz, Stiftsstraße sowie die engen Gassen im Bereich Kirchspiel, Severusgasse, Rosenstraße, Florianstraße herrscht absolutes Feuerwerksverbot. Und das an 365 Tagen im Jahr.
Auch wenn es schwierig ist, das Verbot zu überwachen, appelliert die Feuerwehr an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Jeder muss sich darüber im Klaren sein, dass er haftungsrechtlich belangt werden kann, wenn durch sein Feuerwerk ein Brand entsteht.
Sicherheit beim Feuerwerk geht vor…
… und sollte stets ernst genommen werden!
Im folgenden haben wir für Sie einige nützliche Tipps und Tricks für ein gelunges und sicheres Feuerwerk zusammengestellt. Beachten Sie bitte immer die Hinweise auf dem Feuerwerkskörper, die natürlich BAM-geprüft und zugelassen sein sollen.
Sicherheits-Tipps im Umgang mit Feuerwerkskörper, Sicherheit bei Ihrem Feuerwerk:
* die Gebrauchsanleitung der Feuerwerkskörper beachten (sie ist auf dem Feuerwerkskörper direkt, oder auf dessen Verpackung aufgedruckt)
* Zünden Sie nur von der BAM geprüfte Feuerwerkskörper mit einer aufgedruckten BAM-Nummer, keine ausländischen, nicht geprüften Artikel.
* Kinder müssen auf die Gefahren von Knallkörpern und Raketen hingewiesen werden.
* Tischfeuerwerk nur auf nichtbrennbaren Unterlagen (z.B. Teller) entzünden
* Auch Wunderkerzen und Jugendfeuerwerk von Kindern und Jugendlichen nur im Freien und unter Aufsicht abbrennen
*Starten Sie Raketen nur aus einer standsicheren Flasche (Ideal ein alter Getränkekasten mit leeren Glasflaschen gefüllt) oder einem Rohr senkrecht nach oben. Nie in der Hand halten und starten lassen. Durch den Feuerstrahl kann es zu schweren Verletzungen kommen.
* Feuerwerkskörper wie Batterien müssen standfest auf einem ebenen und festen Untergrund aufgestellt werden, achten Sie darauf, dass der Feuerwerkskörper richtig herum steht und die Effektladung ungehindert nach oben ausgestoßen werden kann.
* Feuerwerkskörper sollten grundsätzlich nicht in der Nähe von Gebäuden gezündet werden. Ebenfalls sind pyrotechnische Gegenstände nicht in Gebäude, auf oder in brennbaren Stoffen oder auf Menschen zu werfen.
* Beachten Sie die örtlich oder gesetzlich erlassenen Abbrennverbote für Feuerwerkskörper z.B. in der Nähe von Kirchen und Altenheimen. (Sicherheitsabstand mindestens 200 Meter).
* Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
* Versager sollten auf keinen Fall erneut gezündet werden. Liegenlassen und nach 5 Minuten in einem Wassereimer entsorgen.
* Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, zögern sie nicht davor, den Feuerwehrnotruf (112) zu nutzen um weitere Schäden zu verhindern