Bei zunehmender Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr schlagartig
Andauernd trockene Witterung lässt die Waldbrandgefahr in den rheinland-pfälzischen Wäldern steigen.
Den aktuellen Stand können Sie beim Deutschen Wetterdienstes im Internet unter www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html einsehen.
Hauptursache für Waldbrände ist unachtsames, fahrlässiges Verhalten im Wald. Das Umweltministerium bittet daher alle, die im Wald unterwegs sind, die Vorsichtsregeln zu beachten:
Vorsichtsregeln:
Das Rauchen, die Entzündung von Feuer und offenes Licht sind im Wald verboten. Feuerstellen und offenes Licht dürfen nur mit Genehmigung des zuständigen Forstamtes betrieben werden.
Das Grillen ist nur an ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. „Einmal-Grills“ gelten als offenes Feuer und dürfen nur außerhalb des Waldes oder an ausgewiesenen Grillstellen verwendet werden.
Achtlos weggeworfene Glasflaschen können durch Sonneneinstrahlung die Wirkung eines Brennglases haben – Hinterlassen Sie bitte keinen Müll.
Auch sollte man darauf achten, wo man sein Auto parkt: die Hitze des Katalysators kann darunter liegendes trockenes Gras entzünden und so einen Waldbrand auslösen.
Waldeinfahrten sind unbedingt frei zu halten, damit ggf. Einsatzwagen jederzeit passieren können.
Wählen Sie sofort den Notruf 112, wenn Sie einen Brand entdeckt haben.
Laut Landeswaldgesetz sind Waldbesucherinnen und –besucher verpflichtet, bei der Verhütung von Waldbränden mitzuwirken und die Anordnungen des Forstamtes zu befolgen.
Auch im Ausrückebereich des Löschzugs Münstermaifeld steigt die Waldbrandgefahr mit zunehmender Trockenheit rapide an.
Es gibt 5 Waldbrandstufen, bei denen mit ihrer Vergrößerung jeweils auch eine Zunahme des Risikos eines Waldbrandes steigt.
Da jeder Stufe mit besonderen Risiken verbunden ist, gelten unterschiedliche Verhaltensregeln und Verbote:
Alle Verbote und einschränkenden Bestimmungen einer Stufe gelten automatisch auch für die höheren Stufen.
Stufe 1 – keine Gefahr
Stufe 2 – geringe Gefahr
Arbeiten im Wald sind mindestens zwei Tage zuvor beim zuständigen Revierförster anzumelden.
Die Durchfahrt für Waldbesitzer und Jäger für durchzuführende Arbeiten ist gestattet.
Schweißarbeiten sind nur mit Genehmigung und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen durchführbar.
Es dürfen keine Sprengarbeiten durchgeführt werden.
Es dürfen keine chlorhaltigen oder brennbaren Flüssigkeiten ausgebracht werden.
Für das Verbrennen von Sägeabfall und Reisig ist eine Genehmigung erforderlich.
Stufe 3 – mittlere Gefahr
Sägeabfälle und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden. Etwaige Genehmigungen entfallen.
Stufe 4 – hohe Gefahr
Schweißarbeiten sind generell verboten. Ausnahmen gelten nur für Bahngleise und den Bahnbetrieb.
öffentliche Wege und Straßen, die durch Wälder führen, dürfen nicht verlassen werden.
Parkplätze in Wäldern und ähnliches können für Besucher gesperrt werden.
Stufe 5 – sehr hohe Gefahr
Das Betreten des Waldes ist verboten. Ausnahmen gelten für Forstdienstmitarbeiter und Waldbesitzer, die notwendige Arbeiten durchführen.
Das Parken an Waldparkplätzen ist verboten. Die zuständige Verwaltungsbehörde hat für eine Kennzeichnung zu sorgen.