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§ 8 MitGliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen und ist das oberste Beschlussorgan.
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorsitzenden oder im Verhinderungsfalle von seinem Vertreter geleitet und ist mindestens einmal jährlich unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung mit einer 14-tägigen Frist einzuberufen, die Einberufung erfolgt durch das Mitteilungsblatt der Verbandgemeinde Maifeld „Maifelder Nachrichten".
- Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen vor der Mitgliederversammlung dem Vereinsvorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden.
- Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Stimniberechtigten ist innerhalb einer vierwöchigen Frist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. In dem Antrag müssen die zu behandelnden Tagesordnungspunkte bezeichnet sein.