Die Ehren- bzw. Alterskameraden - Unser Rückgrat bei der Feuerwehr!
Ehemalige Kameraden, die aufgrund ihres Alters nicht mehr am Einsatzdienst teilnehmen dürfen oder können in die Alters- oder Ehrenabteilung eintreten.
Nach dem gültigen LBKG darf man nur bis zum 63. Lebensjahr in der Einsatzabteilung tätig sein. Nur hört man, wenn man mehrere Jahrzehnte bei der Feuerwehr tätig war, nicht von heute auf morgen damit auf.
Darum nehmen auch die Mitglieder der Altersabteilung weiterhin am "Vereinsgeschehen" teil. Sie stehen mit ihrer Erfahrung natürlich den jüngeren Kameraden beratend zur Verfügung.
Da auch die Ehrenabteilung ein Teil unserer Feuerwehr ist, behalten die Kameraden ihre 'Ausgehuniform'. Diese tragen Sie mit Stolz bei entsprechenden Anlässen offiziellen Veranstaltungen. Manche Anekdoten wissen die Kameraden bei gemeinsamen Veranstaltungen zu erzählen.
Man kann sagen, dass in der Altersabteilung ausschließlich Kameraden sind, die mit Herz bei der Sache sind.
Ein direkter Eintritt in die Altersabteilung ist jedoch leider nicht möglich, da sie nur aus ehemaligen Mitgliedern der Einsatzabteilung besteht.

Nach dem gültigen LBKG darf man nur bis zum 63. Lebensjahr in der Einsatzabteilung tätig sein. Nur hört man, wenn man mehrere Jahrzehnte bei der Feuerwehr tätig war, nicht von heute auf morgen damit auf.
Darum nehmen auch die Mitglieder der Altersabteilung weiterhin am "Vereinsgeschehen" teil. Sie stehen mit ihrer Erfahrung natürlich den jüngeren Kameraden beratend zur Verfügung.
Da auch die Ehrenabteilung ein Teil unserer Feuerwehr ist, behalten die Kameraden ihre 'Ausgehuniform'. Diese tragen Sie mit Stolz bei entsprechenden Anlässen offiziellen Veranstaltungen. Manche Anekdoten wissen die Kameraden bei gemeinsamen Veranstaltungen zu erzählen.
Man kann sagen, dass in der Altersabteilung ausschließlich Kameraden sind, die mit Herz bei der Sache sind.
